Newsletter - Bestätigung der E-Mail-Adresse
Unerwünschte E-Mails sind eine der größten Plagen des Internets. Die sogenannten Spam-Mails verstopfen das Postfach, das dadurch immer unübersichtlicher wird. Um die unerwünschte Zustellung von Newslettern zu verhindern, gibt es das Double-Opt-in-Verfahren. Bei dieser Maßnahme müssen Sie ausdrücklich Ihre Genehmigung erteilen, bevor der Anbieter Ihnen einen Newsletter zuschickt. Diese Genehmigung wird erteilt, indem Sie einen Link in einer Bestätigungsmail anklicken. Dadurch wird garantiert, dass niemand Ihre E-Mail-Adresse missbräuchlich benutzt hat.
Die rechtliche Gültigkeit dieses Verfahrens bestätigte der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 10.2.2011 (Az. I ZR 164/09).
Weitere Informationen zum Opt-In-Verfahren lesen Sie in der Wikipedia.
Im Service-Portal gibt es zwei Möglichkeiten, den Newsletter-Empfang über das Double-Opt-in-Verfahren zu bestätigen. Der Ablauf hängt davon ab, ob der Kunde sich über die Website selbst registriert oder ob Sie die Daten des Kundes im Service-Portal eingeben. Die wesentlichen Schritte sind in beiden Fällen identisch. Durch die Eingabe der Daten wird die E-Mail-Adresse im Service-Portal gespeichert. Durch die Registrierung auf der Website oder durch den Versand im Service-Portal erhält der Kunde eine E-Mail mit dem Bestätigungslink. Indem er den Link anklickt, genehmigt er den Newsletter-Versand an diese Adresse.
Registrierung über die Website
Bei der Registrierung auf der Website können Sie angeben, ob Sie einen Newsletter abonnieren möchten. Um die Registrierung zu starten, klicken Sie unter dem Feld "Mitglieder-Login" auf den Link "Neu registrieren".
Im Registrierungsformular tragen Sie neben Ihren Adressdaten Ihre E-Mail-Adresse ein und wählen beim Menüpunkt "Newsletter" die Option "Ja".
Wenn Sie das Formular vollständig ausgefüllt und die Daten mit einem Klick auf "Registrieren" abgeschickt haben, erhalten Sie wenig später eine E-Mail an die eingegebene Adresse. In dieser E-Mail sehen Sie eine Übersicht Ihrer persönlichen Daten. Vor der Liste steht ein langer, komplizierter Link. Wenn Sie diesen Link anklicken, erteilen Sie die Erlaubnis, zukünftig den Newsletter an diese Adresse zu schicken. Außerdem ist dadurch garantiert, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse korrekt eingetragen haben.
Es kann passieren, dass Sie eine eine solche E-Mail erhalten, ohne dass Sie sich registriert haben oder für den Newsletter interessieren. Dann hat ein Fremder Ihre E-Mail-Adressse für den Newsletter eingetragen. In diesem Fall tun Sie einfach gar nichts. Ein ausdrücklicher Widerspruch ist nicht nötig. Wenn Sie den Bestätigungslink nicht anklicken, erhalten Sie auch keinen Newsletter.
Registrierung über das Service-Portal
Im Service-Portal können Sie im Profil eines Kunden eine E-Mail-Adresse eintragen. Wenn Sie eine E-Mail-Adresse eingeben oder ändern, öffnet sich ein Fenster, in dem Sie auswählen können, ob dieser Kunde einen Newsletter erhalten soll. Außerdem müssen Sie die Adresse bestätigen lassen. Wählen Sie dazu auch bei der zweiten Frage die Antwort "Ja".
Im nächsten Schritt wählen Sie die Dokumentvorlage, um eine Registrierungsbestätigung zu versenden.
Daraufhin öffnet sich das Formular für den E-Mail-Versand, das bereits einen vorformulierten Text und die nötigen Daten enthält. Sofern Sie nichts mehr ändern oder hinzufügen wollen, klicken Sie erst auf "Vorschau" und versenden Sie die Mail auf der nächsten Seite.
Der Kunde erhält die Nachricht und muss nun den langen, kompliziert aussehenden Link anklicken. Damit bestätigt der Empfänger, dass seine E-Mail-Adresse korrekt eingetragen wurde und genehmigt den Empfang des Newsletters.
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Rubrik: > Service-Portal > Kunden
Von:
Frank Reiermann