Was hat meine Website mit Datenschutz zu tun?
Mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union gelten in vielen Bereichen neue und oft strengere Regeln. Nun fallen auch IP-Adressen und ähnliche Kennungen unter den Datenschutz (identifizierbare natürliche Person, Art. 4 Abs. 1 DS-GVO). Eine Website kann nicht ohne Speicherung von IP-Adressen betrieben werden. Damit ist auch die Website selbst von den Regeln der Datenschutz-Grundverordnung betroffen.
Das hat folgende Konsequenzen:
-
Das Bereitstellen der Website durch einen Nachunternehmer ist datenschutzrechtlich zu bewerten. Nachunternehmer sind Firmen, die der Unternehmer für bestimmte Dienstleistungen beauftragt, z.B. ein Webhosting-Anbieter. In der Regel handelt es sich in solchen Fällen um eine Auftragsverarbeitung.
-
Der Betreiber der Website sollte darauf achten, ob es eine ihm unbekannte Erfassung von Daten auf der Website gibt. Dazu gehört beispielsweise der Einsatz von Google Analytics, bei dem Daten übertragen werden. Insbesondere sollte sichergestellt werden, dass nicht versehentlich Daten an Dritte weitergegeben werden.
-
Die Website braucht eine Datenschutzerklärung, mit der die Besucher der Website über die erhobenen Daten informiert werden. Dies gilt selbst dann, wenn es nur um E-Mails geht.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in den folgenden Artikeln.
Stichworte zu diesem Artikel
Über den Artikel
Rubrik: > Datenschutz
Von:
Frank Reiermann